Überblick und Allgemeines zur Liquiditätsprüfung

Im Rahmen einer Liquiditätsprüfung ermitteln Finanzämter Ihre Zahlungsfähigkeit (Liquidität) als steuerpflichtige Person und schätzen die voraussichtliche Entwicklung. Die entscheidende Frage lautet, welche liquiden Mittel zur Bezahlung von Steuern vorliegen. Finanzämter setzen zu diesem Zweck Liquiditätsprüfer ein.

Ziel des Prüfers ist die Ermittlung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Abgabepflichtigen. Auch Spielräume für Zahlungserleichterungen sind vom Liquiditätsprüfer zu ermitteln. Hierbei haben Prüfer die Berechtigung, neben Ihren finanziellen Unterlagen auch Betriebsräume zu besichtigen.

Das Bundesfinanzministerium schreibt auch vor, dass bei der Liquiditätsprüfung keine steuerliche oder sonstige Beratung vom Prüfer auszugehen hat. Dem Prüfer ist auch keine Berechtigung für Zusagen oder Vereinbarungen gegeben, für die das Finanzamt verantwortlich ist, das den Prüfer beauftragt hat.

Bereit zu haltende Unterlagen bei einer Liquiditätsprüfung

Es liegen eine Reihe von Unterlagen vor, die Sie einem Liquiditätsprüfer in schriftlicher Form vorzulegen haben. Hierzu gehört zum einen eine schriftliche Darstellung von Sachverhalten, was im Wesentlichen einer genauen Beschreibung Ihrer (unternehmerischen) Tätigkeit beinhaltet. Hierbei wird der Status Quo ermittelt und Ursachen für mögliche Zahlungsrückstände geklärt. Mögliche Tilgungspläne sowie Prognoserechnungen sind ebenfalls Gegenstand der Sachverhaltsklärung.

Eine Darstellung der Auftrags- und Ertragslage ist der Liquiditätsprüfung ebenso gefordert. Gleichfalls haben Sie Informationen zur Bereitstellung von Sicherheiten für mögliche Zahlungsausfälle bereit zu halten. Sofern vorhanden sind auch gewerberechtliche Verfahren oder Insolvenzverfahren offen zu legen. Gegebenenfalls haben Sie noch weitere Unterlagen vorzulegen, etwa Jahresbilanzen oder gegenwärtige Kontoauszüge.

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