Ihre Lohnbuchhaltung in Nürnberg

Jeden Monat steht einem Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung zu. Daran gibt es nichts zu rütteln und ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Daher ist es auch notwendig, dass die Lohnbuchhaltung eines Unternehmens fehlerfrei geführt wird. Dies bedeutet unter Anderem den Kontakt mit dem Finanzamt, aber auch mit der Sozialversicherung.

Was eine Lohnbuchhaltung beachten muss

Wie schon erwähnt, muss die Lohnbuchhaltung die monatliche Gehaltsabrechnung mit allen Daten an die jeweiligen Mitarbeiter ausstellen. Wichtig dabei ist, dass alle der folgenden Inhalte vorhanden sind:

Die allgemeinen Angaben:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Der vollständige Name des Arbeitnehmers, sowie seine Anschrift und das Geburtsdatum
  • Der Beginn oder das Ende der Beschäftigungszeit
  • Die Steuerklasse, die Steuer ID und die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers
  • Den Zeitraum der Abrechnung

Zusätzlich zu diesen allgemeinen Angaben müssen, damit ein korrektes Entgelt berechnet werden kann, auch noch die notwendigen Entgeltbestandteile aufgelistet werden. Zu diesen zählen folgende Angaben:

  • Eine etwaige Aufwandsentschädigung
  • Der konkrete Auszahlungsbetrag
  • Der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Der Bruttolohn bzw. das Bruttogehalt
  • Falls vorhanden, Abzüge durch die Kirchensteuer
  • Die persönlichen Abzüge
  • Die entrichteten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers
  • Die Steuerfreibeträge
  • Zusätzliche vermögenswirksame Leistungen

Dazu kommen außerdem noch Angaben, welche für die Lohnnebenkosten gemacht werden müssen. Dazu zählen:

  • Die Beiträge zur Sozial-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung
  • Durch notwendige Aus- und Weiterbildung entstandene Kosten
  • Gehalts- bzw. Lohnsumme
  • Sonstige Aufwendungen (Anwerbungs- und Umzugskosten, sowie Berufsbekleidung)

Neben diesen notwendigen Angaben, muss im Zuge der Lohnbuchhaltung aber auch an bestimmte Sonderfälle gedacht werden. Dies beinhaltet andere Formen der Anstellung neben der Vollzeitbeschäftigung, wie Halbtags- oder Sudentenjobs. Natürlich fallen auch Nachtarbeiten bzw. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen unter diese Kategorie.
Dies bedeutet speziell für mittelständige und kleine Unternehmen jeden Monat einen erheblichen Mehraufwand. Gerne helfen wir Ihnen, ob in Nürnberg oder Umgebung, dabei diese Aufgaben besser zu bewältigen. Sie können uns daher stets in unserem Büro für eine Beratung kontaktieren.

Lohnbuchhaltung